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Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
liebe Abiturientinnen und Abiturienten,
sehr geehrte Eltern
und Gäste,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
auch ich begrüße Sie alle sehr herzlich in unserer
wunderschönen Aula und freue mich, dass sie unserer Einladung
so zahlreich gefolgt sind.
Als Vorsitzender des Marler „Bildungsgerichts“ habe
ich Ihnen heute zwei Urteile zu verkünden, die für
das Leben von 132 jungen Menschen von weit reichender Bedeutung
sein werden. Vor einigen Wochen haben mir Schülerinnen und Schüler
der Jahrgangsstufe 13 des Albert-Schweitzer-Gymnasiums und
des Geschwister-Scholl-Gymnasiums über das Oberstufenbüro
zwei Dringlichkeitsanträge vorgelegt:
Erstens: Antrag auf sofortige Entlassung aus der Schule.
Zweitens: Antrag auf Beendigung des Lernprozesses.
Wir – Frau Gutjahr und ich – haben diese beiden
Anträge eingehend geprüft und uns dabei von Sachverständigen
umfassend beraten lassen: Vor allem natürlich von den
Lehrerinnen und Lehrern, die die Antragsteller in den letzten
Jahren unterrichtet, betreut und beraten haben. Aber auch externe
Sachverständige aus den Bereichen Wirtschaft, Politik
und Verwaltung,Wissenschaft und Bildung wurden konsultiert.
Nach intensiven Beratungen erging folgendes Urteil, das ich
hiermit verkünde.
Ich bitte nun die Antragssteller, Sie, liebe
Abiturientinnen und Abiturienten, sich von den Plätzen
zu erheben.
In Ihrem ersten Antrag fordern Sie,
dass Sie nach 13 Schuljahren nun endlich aus der Schule entlassen
werden.Zu diesem Antrag ergeht folgendes Urteil:
Dem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben. Sie erhalten
von uns in wenigen Minuten ein Zeugnis, das Ihnen im Leben
durchaus nützlich sein kann.
(Sollten Sie dieses Urteil feiern wollen: die Kosten werden
nicht von der Staatskasse und erst recht nicht aus der Stadt-
oder Schulkasse übernommen. Sie gehen zu Lasten der Antragsteller.)
Ich
komme zum zweiten Antrag: Darin fordern Sie, dass mit Ihrem
Abgang von unseren Schulen nun auch das
Lernen ein Ende
haben möge.
Zu diesem Antrag ergeht folgende Entscheidung: Der Antrag wird
abgelehnt. Das Urteil lautet: LEBENSLÄNGLICH.
Sie dürfen sich wieder setzen.
Ich komme nun zur Begründung der Urteile:
In ihrem ersten Antrag fordern Sie, liebe
Abiturientinnen und Abiturienten, die sofortige Entlassung
aus der Schule.
Diese Forderung war bei den Beratungen im Grundsatz nicht umstritten.
Dennoch sei erwähnt, dass es zwei abweichende Meinungen
gab: Frau Reichling und Herr Pietrek bestanden darauf, dass
die Antragsteller ihre Schullaufbahn auf unbestimmte Zeit fortsetzen:
Sie gaben – emotional sehr bewegt – zu Protokoll,
dass die Antragsteller noch nicht selbstständig genug
seien, um im Leben zurecht zu kommen ohne ihre fürsorgliche
Betreuung und Beratung.
(Glücklicherweise konnten sie sich mit ihrer Forderung
nicht durchsetzen. Denn es wäre wohl für die Schulleitungen
von ASG und GSG schwierig geworden, die Lehrerstunden für
ein 14. Schuljahr für Sie alle bereitzustellen.)
Nein,
meine sehr geehrten Damen und Herren, 13 Schuljahre (in einigen
Fällen doch auch 14 Jahre) Schule sind wahrlich
genug! Und so fordern junge Menschen im Alter von 19/20 Jahren
zu Recht, dass wir sie „entschulen“ – und
endlich ins Leben entlassen. Die Erkenntnis, dass eine Schulzeit
von 13 Jahren ausreicht, um junge Menschen mit einer erweiterten
Grundbildung auszustatten
und sie damit auf ein wissenschaftliches Studium und auf anspruchsvolle
Tätigkeiten in unserer Gesellschaft vorzubereiten, ist
für den gymnasialen Bereich nie in Frage gestellt worden.
Inzwischen hat sich – wie wir
wissen – unter dem
Druck internationaler Konkurrenz und knapper öffentlicher
Mittel die Auffassung durchgesetzt, dass schon 12 Schuljahre
ausreichen. Die Klage ist bekannt: deutsche Hochschulabsolventen
kommen zu alt auf den Arbeitsmarkt. Die Schulzeit bis zur Studienberechtigung
oder gar bis zum Eintritt in die Berufsausbildung sei in anderen
Ländern deutlich kürzer, sagt man. – Also lautet
die Devise: Schneller durch, schneller raus! Dabei galt es
im 19. und auch noch bis weit ins 20. Jahrhundert als Fortschritt,
dass möglichst viele Kinder lange zur
Schule gehen. Kindheit wurde als Zeit der Bildung und Erziehung,
als Mußezeit angesehen. „Die oberste Regel aller
Erziehung“, so schrieb Rousseau, „heißt nicht:
Zeit zu gewinnen, sondern: Zeit zu verlieren!“ – Also:
Zeit zu haben, in der man sich nicht um das Geld verdienen
oder andere Lebensnotwendigkeiten kümmern muss. Längere
Schulzeit hieß: mehr Bildung.
Heute wird diese Maxime
in Frage gestellt. Es wird gefragt:
Gehen wir nicht zu sorglos und zu verschwenderisch mit der
Zeit unserer Kinder um? Schleicht sich nicht Leerlauf ein?
Entfremden sich die Kinder nicht von der Schule, wenn sie
zuviel Freizeit und Freiheit haben, die sie häufig nur
dazu nutzen, um sich durch Jobben ein Zubrot für ihre
teuren Freizeitbedürfnisse zu verdienen?
Mit dieser Vergeudung von Lebenszeit soll nun Schluss sein.
Bildung und Erziehung werden den Gesetzen der Zeitökonomie
unterworfen. Das 13. Schuljahr sei „gestohlene Lebenszeit“.
Die jetzigen Fünftklässler in nordrheinwestfälischen
Gymnasien müssen schon nach 12 Schuljahren aus der Schule
entlassen werden. (Und auch die Chance, die Schulzeit individuell
zu verlängern, wird deutlich eingeschränkt.)
Aber, liebe Abiturientinnen und Abiturienten – und
damit komme ich zum zweiten Teil des Urteils –, das Ende
Ihrer Schulzeit bedeutet nicht, dass nun auch das Lernen ein
Ende
hat. Alle Bildungsexperten sind sich einig: Die Notwendigkeit „lebenslangen
Lernens“ ist heute national wie international anerkannt.
In der Begründung Ihres Antrags verweisen Sie darauf,
dass Sie nun Ihren Schulabschluss haben, damit AUS-gelernt
hätten und nun AUS-gebildet seien. Sie berufen sich dabei
offensichtlich auf das Paradigma des „fertigen Menschen“.
Im Neuhumanismus (und bis weit ins 20. Jahrhundert hinein)
wurde der Bildungsprozess als „endlich“ betrachtet.
Als Abiturient hatte man einen „Vorrat an Wissen“ erworben,
quasi eine „abgeschlossene“ Bildung, mit der man
für sein ganzes Leben bestens ausgestattet war. Das Abiturzeugnis
war damit das „Zeugnis der Reife“.
„Was das Hänschen nicht lernt,
das lernt der Hans nimmermehr!“
Diesem Satz aus dem Volksmund glaubten Menschen über
Jahrhunderte. Er wurde Kindern vorgehalten, um sie zu mehr
Lernanstrengung
und zu besseren Schulleistungen zu motivieren und damit einen
guten Schulabschluss sicherzustellen. Heute hat dieser Satz
seine Gültigkeit verloren. Heute
muss es heißen: „Was Hänschen nicht gelernt
hat, muss Hans lernen!“
Das „Lernen auf Vorrat“, das in der Industriegesellschaft
des 19. und 20. Jahrhunderts vorherrschte, ist damit verdrängt
worden durch das Prinzip des lebensbegleitenden, lebenslangen
Lernens. „Aber wozu ist es heute notwendig so viel und so lange
zu lernen?“ – werden Sie fragen. Ich will nicht
verschweigen, dass diese Frage auch bei unseren Beratungen über
die Anträge sehr kontrovers diskutiert worden ist und
die Urteilsfindung sehr schwierig war:
Ein Sachverständiger – es war ein Biologie aus unserem
Hause – stellte zunächst überzeugend dar, dass
Lernen klug mache; und dass der Klügere sich in der Evolution
immer durchgesetzt habe.
Ein anderer – er war wohl Hirnforscher – widersprach
vehement und verwies auf die Erfolgsgeschichte der Bakterien,
die sich ihrer Umwelt im Prozess der Evolution optimal angepasst
haben. – Und Bakterien seien doch Lebewesen mit ganz
kleinen Gehirnen. Die brauchten nicht viel zu lernen, um sich
ihrer Umwelt immer wieder optimal anzupassen und in ihr zu überleben.
Wer jedoch aus dem „Dschungel“ primitiven Lebens
herausgedrängt werde in eine hochkomplexe Lebensumwelt – gab
ein Sozialwissenschaftler aus dem Oberstufenbüro zu bedenken –,
der müsse pausenlos lernen.
Und die menschliche Gesellschaft, die Informations- und Wissensgesellschaft
unserer Tage, sei schließlich die komplexeste Umwelt
für ein Lebewesen, die man sich vorstellen könne.
Diese Begründung der Notwendigkeit permanenten Lernens
fand schließlich allgemeine Zustimmung. Und sie überzeugte
auch mich! – Ist es nicht so, dass wir in einer Welt
leben, die uns große Anpassungsleistungen abverlangt?
In der wirtschaftliche und technische Entwicklungen mit immensem
Tempo voranschreiten und unsere Arbeits- und Berufswelt, aber
auch die Bedingungen für unser tägliches Leben sich
ständig verändern? In der sich der Wissensbestand
alle 5 Jahre verdoppelt und die „Halbwertzeit“ unseres
Wissens rapide sinkt? Für den Einzelnen ist damit klar: Er kann sich nicht
auf dem ausruhen, was er in der Schule gelernt hat. Also: Wer
sich nicht ständig bemüht, seine Qualifikation weiterzuentwickeln
und den veränderten Ansprüchen und Bedingungen anzupassen,
der wird es schwer haben, in der Berufs- und Arbeitswelt der
Zukunft mitzuhalten.
Damit, liebe Abiturientinnen und Abiturienten ist auch das
Urteil klar: LEBENSLÄNGLICH. D. h.: Die Notwendigkeit
lebenslangen Lernens zielt zunächst auf die Erhaltung
Ihrer Beschäftigungsfähigkeit in einer sich dynamisch
entwickelnden Berufs- und Arbeitswelt; und auf Ihre Fähigkeit,
sich den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen
Ihrer Lebensumwelt erfolgreich anzupassen.
Aber „lebenslanges Lernen“ bedeutet
mehr! Denn Lernen ist der Weg zur Erlangung von Bildung.
Und Bildung ist mehr als Information und Wissen, mehr als
der Aufbau von Qualifikationen und Kompetenzen für den
Arbeitsmarkt. Bildung ist mehr als Aus- und Fortbildung,
mehr als nur die
Fähigkeit zur Anpassung und zum flexiblen Funktionieren. Bildung
ist, liebe Abiturientinnen und Abiturienten, die Grundlage
für die eigenverantwortliche Gestaltung individueller
Lebenschancen. Sie ist der Weg und die wesentliche Grundlage
zur Entwicklung der Persönlichkeit. Bildung – in diesem Sinne verstanden – hat es
nicht leicht in der Informations- und Wissensgesellschaft unserer
Zeit (die gleichzeitig eine Konsum- und Spaßgesellschaft
ist). Sie ist aber nicht unzeitgemäß, sondern ist
zukunftsweisend und dringend notwendig.
Der Schweizer Philosoph
Zimmerli (übrigens bis 2002 Präsident
der Privatuniversität Witten/Herdecke) vergleicht Bildung
mit dem Paradies: „Bildung – schreibt er – ist
das Paradies, aus dem wir nicht vertrieben werden können.“
Also, liebe Abiturientinnen und Abiturienten, lernen Sie, bilden
Sie sich Ihr Leben lang und erschließen Sie sich auf
diese Weise das „Paradies“.
Vielleicht konnte Ihnen ja das Lernen in 9 Jahren am ASG und
GSG zumindest eine Vorahnung von diesem Zustand vermitteln.
Und wenn ich Sie heute zu „lebenslangem Lernen“ verurteilt
habe, dann mag dieses Urteil Sie zunächst enttäuschen.
Aber bevor Sie Revision gegen dieses Urteil einlegen, bedenken
Sie bitte, dass in ihm auch eine Verheißung liegt.
Liebe Abiturientinnen und Abiturienten, ich beglückwünsche
Sie und ganz besonders auch Ihre Eltern (der Erfolg hat bekanntlich
viele Mütter und Väter) – auch im Namen der
Kollegien unserer Schulen – sehr herzlich zum bestandenen
Abitur, mit dem Ihre Schulzeit nun endgültig abgeschlossen
ist, und das für Sie Grundlage und Motivation sein sollte,
sich Ihr persönliches „Paradies“ zu erschließen.
Ich wünsche Ihnen auf Ihrem Weg dorthin herzlich alles
Gute!
Vielen Dank.
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