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Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
liebe Abiturientinnen und Abiturienten,
sehr geehrte Eltern und Gäste,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

auch ich begrüße Sie alle sehr herzlich in unserer wunderschönen Aula und freue mich, dass sie unserer Einladung so zahlreich gefolgt sind.

Als Vorsitzender des Marler „Bildungsgerichts“ habe ich Ihnen heute zwei Urteile zu verkünden, die für das Leben von 132 jungen Menschen von weit reichender Bedeutung sein werden. Vor einigen Wochen haben mir Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 13 des Albert-Schweitzer-Gymnasiums und des Geschwister-Scholl-Gymnasiums über das Oberstufenbüro zwei Dringlichkeitsanträge vorgelegt:

Erstens: Antrag auf sofortige Entlassung aus der Schule.
Zweitens: Antrag auf Beendigung des Lernprozesses.

Wir – Frau Gutjahr und ich – haben diese beiden Anträge eingehend geprüft und uns dabei von Sachverständigen umfassend beraten lassen: Vor allem natürlich von den Lehrerinnen und Lehrern, die die Antragsteller in den letzten Jahren unterrichtet, betreut und beraten haben. Aber auch externe Sachverständige aus den Bereichen Wirtschaft, Politik und Verwaltung,Wissenschaft und Bildung wurden konsultiert. Nach intensiven Beratungen erging folgendes Urteil, das ich hiermit verkünde.

Ich bitte nun die Antragssteller, Sie, liebe Abiturientinnen und Abiturienten, sich von den Plätzen zu erheben.

In Ihrem ersten Antrag fordern Sie, dass Sie nach 13 Schuljahren nun endlich aus der Schule entlassen werden.Zu diesem Antrag ergeht folgendes Urteil:
Dem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben. Sie erhalten von uns in wenigen Minuten ein Zeugnis, das Ihnen im Leben durchaus nützlich sein kann.
(Sollten Sie dieses Urteil feiern wollen: die Kosten werden nicht von der Staatskasse und erst recht nicht aus der Stadt- oder Schulkasse übernommen. Sie gehen zu Lasten der Antragsteller.)
Ich komme zum zweiten Antrag: Darin fordern Sie, dass mit Ihrem Abgang von unseren Schulen nun auch das Lernen ein Ende haben möge.
Zu diesem Antrag ergeht folgende Entscheidung: Der Antrag wird abgelehnt. Das Urteil lautet: LEBENSLÄNGLICH.
Sie dürfen sich wieder setzen.

Ich komme nun zur Begründung der Urteile:

In ihrem ersten Antrag fordern Sie, liebe Abiturientinnen und Abiturienten, die sofortige Entlassung aus der Schule. Diese Forderung war bei den Beratungen im Grundsatz nicht umstritten. Dennoch sei erwähnt, dass es zwei abweichende Meinungen gab: Frau Reichling und Herr Pietrek bestanden darauf, dass die Antragsteller ihre Schullaufbahn auf unbestimmte Zeit fortsetzen: Sie gaben – emotional sehr bewegt – zu Protokoll, dass die Antragsteller noch nicht selbstständig genug seien, um im Leben zurecht zu kommen ohne ihre fürsorgliche Betreuung und Beratung.
(Glücklicherweise konnten sie sich mit ihrer Forderung nicht durchsetzen. Denn es wäre wohl für die Schulleitungen von ASG und GSG schwierig geworden, die Lehrerstunden für ein 14. Schuljahr für Sie alle bereitzustellen.)
Nein, meine sehr geehrten Damen und Herren, 13 Schuljahre (in einigen Fällen doch auch 14 Jahre) Schule sind wahrlich genug! Und so fordern junge Menschen im Alter von 19/20 Jahren zu Recht, dass wir sie „entschulen“ – und endlich ins Leben entlassen. Die Erkenntnis, dass eine Schulzeit von 13 Jahren ausreicht, um junge Menschen mit einer erweiterten Grundbildung auszustatten und sie damit auf ein wissenschaftliches Studium und auf anspruchsvolle Tätigkeiten in unserer Gesellschaft vorzubereiten, ist für den gymnasialen Bereich nie in Frage gestellt worden.

Inzwischen hat sich – wie wir wissen – unter dem Druck internationaler Konkurrenz und knapper öffentlicher Mittel die Auffassung durchgesetzt, dass schon 12 Schuljahre ausreichen. Die Klage ist bekannt: deutsche Hochschulabsolventen kommen zu alt auf den Arbeitsmarkt. Die Schulzeit bis zur Studienberechtigung oder gar bis zum Eintritt in die Berufsausbildung sei in anderen Ländern deutlich kürzer, sagt man. – Also lautet die Devise: Schneller durch, schneller raus! Dabei galt es im 19. und auch noch bis weit ins 20. Jahrhundert als Fortschritt, dass möglichst viele Kinder lange zur Schule gehen. Kindheit wurde als Zeit der Bildung und Erziehung, als Mußezeit angesehen. „Die oberste Regel aller Erziehung“, so schrieb Rousseau, „heißt nicht: Zeit zu gewinnen, sondern: Zeit zu verlieren!“ – Also: Zeit zu haben, in der man sich nicht um das Geld verdienen oder andere Lebensnotwendigkeiten kümmern muss. Längere Schulzeit hieß: mehr Bildung.
Heute wird diese Maxime in Frage gestellt. Es wird gefragt:
Gehen wir nicht zu sorglos und zu verschwenderisch mit der Zeit unserer Kinder um? Schleicht sich nicht Leerlauf ein? Entfremden sich die Kinder nicht von der Schule, wenn sie zuviel Freizeit und Freiheit haben, die sie häufig nur dazu nutzen, um sich durch Jobben ein Zubrot für ihre teuren Freizeitbedürfnisse zu verdienen?
Mit dieser Vergeudung von Lebenszeit soll nun Schluss sein. Bildung und Erziehung werden den Gesetzen der Zeitökonomie unterworfen. Das 13. Schuljahr sei „gestohlene Lebenszeit“.
Die jetzigen Fünftklässler in nordrheinwestfälischen Gymnasien müssen schon nach 12 Schuljahren aus der Schule entlassen werden. (Und auch die Chance, die Schulzeit individuell zu verlängern, wird deutlich eingeschränkt.)

Aber, liebe Abiturientinnen und Abiturienten – und damit komme ich zum zweiten Teil des Urteils –, das Ende Ihrer Schulzeit bedeutet nicht, dass nun auch das Lernen ein Ende hat. Alle Bildungsexperten sind sich einig: Die Notwendigkeit „lebenslangen Lernens“ ist heute national wie international anerkannt. In der Begründung Ihres Antrags verweisen Sie darauf, dass Sie nun Ihren Schulabschluss haben, damit AUS-gelernt hätten und nun AUS-gebildet seien. Sie berufen sich dabei offensichtlich auf das Paradigma des „fertigen Menschen“. Im Neuhumanismus (und bis weit ins 20. Jahrhundert hinein) wurde der Bildungsprozess als „endlich“ betrachtet. Als Abiturient hatte man einen „Vorrat an Wissen“ erworben, quasi eine „abgeschlossene“ Bildung, mit der man für sein ganzes Leben bestens ausgestattet war. Das Abiturzeugnis war damit das „Zeugnis der Reife“.

„Was das Hänschen nicht lernt, das lernt der Hans nimmermehr!“
Diesem Satz aus dem Volksmund glaubten Menschen über Jahrhunderte. Er wurde Kindern vorgehalten, um sie zu mehr Lernanstrengung und zu besseren Schulleistungen zu motivieren und damit einen guten Schulabschluss sicherzustellen. Heute hat dieser Satz seine Gültigkeit verloren. Heute muss es heißen: „Was Hänschen nicht gelernt hat, muss Hans lernen!“
Das „Lernen auf Vorrat“, das in der Industriegesellschaft des 19. und 20. Jahrhunderts vorherrschte, ist damit verdrängt worden durch das Prinzip des lebensbegleitenden, lebenslangen Lernens. „Aber wozu ist es heute notwendig so viel und so lange zu lernen?“ – werden Sie fragen. Ich will nicht verschweigen, dass diese Frage auch bei unseren Beratungen über die Anträge sehr kontrovers diskutiert worden ist und die Urteilsfindung sehr schwierig war:
Ein Sachverständiger – es war ein Biologie aus unserem Hause – stellte zunächst überzeugend dar, dass Lernen klug mache; und dass der Klügere sich in der Evolution immer durchgesetzt habe.
Ein anderer – er war wohl Hirnforscher – widersprach vehement und verwies auf die Erfolgsgeschichte der Bakterien, die sich ihrer Umwelt im Prozess der Evolution optimal angepasst haben. – Und Bakterien seien doch Lebewesen mit ganz kleinen Gehirnen. Die brauchten nicht viel zu lernen, um sich ihrer Umwelt immer wieder optimal anzupassen und in ihr zu überleben. Wer jedoch aus dem „Dschungel“ primitiven Lebens herausgedrängt werde in eine hochkomplexe Lebensumwelt – gab ein Sozialwissenschaftler aus dem Oberstufenbüro zu bedenken –, der müsse pausenlos lernen.
Und die menschliche Gesellschaft, die Informations- und Wissensgesellschaft unserer Tage, sei schließlich die komplexeste Umwelt für ein Lebewesen, die man sich vorstellen könne. Diese Begründung der Notwendigkeit permanenten Lernens fand schließlich allgemeine Zustimmung. Und sie überzeugte auch mich! – Ist es nicht so, dass wir in einer Welt leben, die uns große Anpassungsleistungen abverlangt? In der wirtschaftliche und technische Entwicklungen mit immensem Tempo voranschreiten und unsere Arbeits- und Berufswelt, aber auch die Bedingungen für unser tägliches Leben sich ständig verändern? In der sich der Wissensbestand alle 5 Jahre verdoppelt und die „Halbwertzeit“ unseres Wissens rapide sinkt? Für den Einzelnen ist damit klar: Er kann sich nicht auf dem ausruhen, was er in der Schule gelernt hat. Also: Wer sich nicht ständig bemüht, seine Qualifikation weiterzuentwickeln und den veränderten Ansprüchen und Bedingungen anzupassen, der wird es schwer haben, in der Berufs- und Arbeitswelt der Zukunft mitzuhalten.
Damit, liebe Abiturientinnen und Abiturienten ist auch das Urteil klar: LEBENSLÄNGLICH. D. h.: Die Notwendigkeit lebenslangen Lernens zielt zunächst auf die Erhaltung Ihrer Beschäftigungsfähigkeit in einer sich dynamisch entwickelnden Berufs- und Arbeitswelt; und auf Ihre Fähigkeit, sich den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen Ihrer Lebensumwelt erfolgreich anzupassen.

Aber „lebenslanges Lernen“ bedeutet mehr! Denn Lernen ist der Weg zur Erlangung von Bildung. Und Bildung ist mehr als Information und Wissen, mehr als der Aufbau von Qualifikationen und Kompetenzen für den Arbeitsmarkt. Bildung ist mehr als Aus- und Fortbildung, mehr als nur die Fähigkeit zur Anpassung und zum flexiblen Funktionieren. Bildung ist, liebe Abiturientinnen und Abiturienten, die Grundlage für die eigenverantwortliche Gestaltung individueller Lebenschancen. Sie ist der Weg und die wesentliche Grundlage zur Entwicklung der Persönlichkeit. Bildung – in diesem Sinne verstanden – hat es nicht leicht in der Informations- und Wissensgesellschaft unserer Zeit (die gleichzeitig eine Konsum- und Spaßgesellschaft ist). Sie ist aber nicht unzeitgemäß, sondern ist zukunftsweisend und dringend notwendig.
Der Schweizer Philosoph Zimmerli (übrigens bis 2002 Präsident der Privatuniversität Witten/Herdecke) vergleicht Bildung mit dem Paradies: „Bildung – schreibt er – ist das Paradies, aus dem wir nicht vertrieben werden können.“

Also, liebe Abiturientinnen und Abiturienten, lernen Sie, bilden Sie sich Ihr Leben lang und erschließen Sie sich auf diese Weise das „Paradies“.
Vielleicht konnte Ihnen ja das Lernen in 9 Jahren am ASG und GSG zumindest eine Vorahnung von diesem Zustand vermitteln. Und wenn ich Sie heute zu „lebenslangem Lernen“ verurteilt habe, dann mag dieses Urteil Sie zunächst enttäuschen. Aber bevor Sie Revision gegen dieses Urteil einlegen, bedenken Sie bitte, dass in ihm auch eine Verheißung liegt.


Liebe Abiturientinnen und Abiturienten, ich beglückwünsche Sie und ganz besonders auch Ihre Eltern (der Erfolg hat bekanntlich viele Mütter und Väter) – auch im Namen der Kollegien unserer Schulen – sehr herzlich zum bestandenen Abitur, mit dem Ihre Schulzeit nun endgültig abgeschlossen ist, und das für Sie Grundlage und Motivation sein sollte, sich Ihr persönliches „Paradies“ zu erschließen.
Ich wünsche Ihnen auf Ihrem Weg dorthin herzlich alles Gute!

Vielen Dank.

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letztes Update 20.06.2006