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Alcopops- Verkäufer sind bei Ausweiskontrolle ziemlich nachlässig

Testkäufe mit 12-16-Jährigen: erste Ergebnisse liegen vor

Drei Schülerinnen machten 5 Testkäufe in verschiedenen Geschäften (Supermarkt, Getränkecenter, Tankstelle, Kiosk), 3 davon waren "erfolgreich", d.h.. sie konnten ohne Beanstandung alkoholische Getränke kaufen. Die Verkäufer von Kiosks und einem Getränkecenter fragten die 15 jährigen Schülerinnen nicht nach dem Ausweis, obwohl die alkoholhaltigen Limonaden erst mit 18 Jahren gekauft werden dürfen.


Alkohol neben Spielzeugautos

Einen Kioskverkäufer in Marl klärten die Schülerinnen nach dem Kauf darüber auf, dass sie erst 15 Jahre alt seien und in Zusammenarbeit mit der örtlichen Drogenberatungsstelle Testkäufe durchführen. Daraufhin wurde der Angestellte sauer und sagte: „Ich verkaufe keine Drogen, das ist ab 16! Macht das woanders!“ Auch eine Tankstellenangestellte war nicht darüber aufgeklärt, dass Alcopops nur an über 18 jährige verkauft werden dürfen, da sie einen großen Teil an Schnaps beinhalten.
Am erschreckendsten ist jedoch, dass eine Verkäuferin gar nicht wusste, was sie verkauft. Sie hielt „Smirnoff Ice“ für ein Speiseeis.
Alcopops sind deshalb so gefährlich, weil sie eigentlich wie Limonadenflaschen aussehen und man auch nur am Nachgeschmack erkennt, dass sie Alkohol beinhalten. Wenn sie dann auch noch neben Chips und Spielzeugautos im Regalstehen (Foto), können Kinder sie ganz einfach mit Limonaden verwechseln und kaufen. Deshalb ist es so wichtig, dass Verkäufer darauf achten, wem sie etwas verkaufen und vor allem, was sie verkaufen.

Nina Wunde


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letztes Update 08.01.2005