Elternmitwirkung

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Die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule ruht auf zwei Säulen:  den gesetzlich zugesicherten Elternrechten in Form der Elternmitwirkung und dem freiwilligen Engagement der Eltern für die Schule ihrer Kinder. In beiden Bereichen gibt es am ASGSG eine aktive Elternschaft, die in den Mitwirkungsgremien, bei Schulfesten, Tagen der offenen Tür, in der Schülerbücherei, in der Cafeteria, im Förderverein und in vielen anderen Bereichen mitarbeitet.

SchülerInnen des ASGSG sollen Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Elternhaus erfahren.

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