Schulmitwirkung

"Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler wirken in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit und fördern dadurch die Eigenverantwortung in der Schule. An der Gestaltung des Schulwesens wirken sie durch ihre Verbände ebenso wie durch die anderen am Schulwesen beteiligten Organisationen mit". So heißt es in § 62 des Schulgesetzes von NRW. Dass die Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern sowie der Eltern keine leere Formel ist, beweisen nicht nur die sehr aktiven Gremien der einzelnen Gruppen der Schulgemeinde, sondern auch die vielen Gremien, in denen Schüler, Lehrer und Eltern in gemischten Arbeitsgruppen zusammen arbeiten.