Schülermitwirkung

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Grundlage der SVArbeit sind der SV-Erlass und der § 74 SchulG NRW, die verkürzt folgendes festlegen:

  • Die SV vertritt die Interessen und Rechte der SchülerInnen und wirkt dadurch bei der Gestaltung des schulischen Lebens mit.
  • Im Interesse der Schule sind alle am Schulleben Beteiligten zur Zusammenarbeit verpflichtet.
  • Der Schwerpunkt der SVArbeit ist selbstständiges und politisches Handeln.
  • Die SV ist Teil der Schule unterliegt damit den für die Schule geltenden Vorschriften.
  • Die VertreterInnen der SV sind in ihren Entscheidungen frei und verpflichtet, ihre MitschülerInnen über die SVArbeit regelmäßig zu informieren.

Die SV des ASGSG, unterstützt von den BeratungslehrerInnen, leistet wertvolle Beiträge zum Schulleben. Von Seiten der Schule her soll die SV als Interessenvertretung der Schülerschaft jede Unterstützung erhalten, damit ihre VertreterInnen in den Mitwirkungsgremien aktiv mitarbeiten können. Dazu gehört vor allem, dass die Schulleitung die Schülervertreter regelmäßig und frühzeitig über mitwirkungsrelevante Themen informiert, um so eine Meinungsbildung im Schülerrat vor der Schulkonferenz zu ermöglichen.

SV 2023/24